Ultraschalluntersuchungen

Dreimal während der Schwangerschaft ist eine Beurteilung der kindlichen Entwicklung per Ultraschall (sog. Screening) vorgesehen.

  • 1. Screening: 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
  • 2. Screening: 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
  • 3. Screening: 29. bis 32. Schwangerschaftswoche

Mit Hilfe dieser Ultraschalluntersuchungen können in vielen Fällen eventuelle schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um ggf. eine entsprechende Diagnostik oder Therapie einleiten zu können. In einem solchen Fall sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor.