Blutuntersuchung

Zu Beginn erfolgt die Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors sowie die Durchführung eines Antikörpersuchtests, um gegebenenfalls eine Blutgruppenunverträglichkeit zwischen Ihnen und Ihrem Kind frühzeitig festzustellen. Dieser Antikörpersuchtest wird zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche wiederholt. Falls bei Ihnen das Blutgruppenmerkmal Rhesus negativ festgestellt wurde, erhalten Sie zwischen 28. und 30. Schwangerschaftswoche eine Spritze, um einer möglichen Unverträglichkeit vorzubeugen. Gesetzlich vorgeschrieben sind ferner der Suchtest auf Geschlechtskrankheiten und die Rötelantikörperbestimmung. Letztere ist wichtig, da eine Infektion mit dem Rötelvirus in der Schwangerschaft zu Missbildungen bei Ihrem Kind führen kann.

Zusätzlich zu den genannten Untersuchungen möchten wir Ihnen auch empfehlen, eine Untersuchung auf HIV (AIDS-Virus) durchführen zu lassen.

Nach der 32. Schwangerschaftswoche wird nochmals eine Blutentnahme durchgeführt, die eine mögliche bestehende Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus aufdecken soll. Eine solche Infektion könnte unter der Geburt zu einer Ansteckung Ihres Kindes führen.